Unser Sortiment – Das können wir Ihnen bieten!
Feuerlöscher – Retter in der Not!
Wir bieten Ihnen Feuerlöscher in allen Größen und für alle Brandklassen an.
Feuerlöscher gehören nicht nur in den gewerblichen Betrieb, auch in Privathaushalten macht ein Feuerlöscher Sinn. Er eignet sich zum Löschen von Entstehungsbränden sowie Kleinbränden und kann Lebensretter sein. Es gibt ihn in verschiedenen Größen und für jede Brandklasse gibt es einen speziellen Löscher.
Welcher Löscher für Sie in Frage kommt, sollten Sie von einem Fachmann klären lassen. Es gibt Pulver-, Wasser-, Schaum-, Fettbrand- und CO2-Feuerlöscher.
Nur eine geschulte Fachkraft wird Sie hier bei der Auswahl des für Sie und Ihre Anforderungen geeigneten Gerätes richtig beraten können. Pulver-Feuerlöscher sind in Baumärkten und Discountern günstig zu erhalten, können aber für Ihren Bedarf völlig ungeeignet sein und verheerende Schäden verursachen. Lassen Sie sich daher von uns beraten.
Wir gehen auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse ein und Sie können sicher sein, dass Sie im Ernstfall den richtigen Löscher zur Hand haben. Zu unserem Service gehört zudem eine ausführliche Einweisung in die richtige Bedienung des jeweiligen Feuerlöschers.
Die Löschdecke – Ein unterschätzter Lebensretter!
Löschdecken können neben einem Fettbrandlöscher ein geeignetes Löschmittel sein. Sprechen Sie uns an, ob eine Löschdecke für Sie in Frage kommt.
Wir führen verschiedene Größen von Löschdecken und liefern diese auf Wunsch in einem feuersicheren Kasten, der an der Wand befestigt wird.
Beschilderungen – Ein schneller Wegweiser aus der Gefahrenzone!
Neben der Anschaffung von Brandschutzvorrichtungen benötigt Ihr Betrieb auch die vorgeschriebene Beschilderung. Bei welcher Tür handelt es sich um den Notausgang? Wo war noch einmal der Feuerlöscher?
Durch richtige Beschilderung lassen sich solche Fragen rasch beantworten. Ob als einfacher Aufkleber, oder nachleuchtendes Schild, – wir haben für alle Belange das richtige Schild.
Rauchmelder – Lieber haben und nicht brauchen …
Seit 2016 gilt in fast allen Bundesländern Rauchmelderpflicht. In einigen Bundesländern gilt eine Übergangszeit bis 2017 bzw. 2020 für die Ausstattung von Bestandswohnungen. In Hamburg gilt die Rauchmeldepflicht für alle Wohnungen schon seit 2011, Niedersachsen hat nun nachgezogen und seit 2016 gilt auch hier für alle Wohnungen die Rauchmelderpflicht.
Als Mieter brauchen Sie sich um den Einbau nicht selbst zu kümmern, hier steht der Vermieter in der Pflicht, Sorge dafür zu tragen, dass Rauchmelder eingebaut sind. Dennoch sollte man als Mieter den Vermieter darauf aufmerksam machen, falls noch keine Rauchmelder vorhanden sind.
Eigentümer von Wohnungen oder Häusern müssen selbst dafür sorgen, dass die Räumlichkeiten mit Rauchmeldern ausgestattet sind, sonst kann es dazu kommen, dass die Versicherungen die Kosten für einen Brandschaden nicht übernehmen!
Wir vertreiben Rauchmelder gemäß der DIN-Vorschriften.
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.
Erste-Hilfe-Ausrüstung – Vom Ernstfall zu den kleinen Alltagspannen!
Helfen, wenn es darauf ankommt.
Sei es der klassische Erste-Hilfe-Koffer oder gar eine Augenduschstation – wir haben, was Sie brauchen!